Kurzfassung unseres Hinweises:
Die Kontaktaufnahme mit unserer Sozietät über das auf unserer Internetpräsenz bereitgestellte Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder Telefax stellt noch keine Beauftragung und keine Annahme eines Mandats dar.
Dies gilt insbesondere auch für die Übermittlung von Nachrichten und das Hochladen bzw. Übersenden von Dokumenten und sonstigen Anhängen über das Kontaktformular oder auf anderem elektronischen Wege. Die Übermittlung von Unterlagen begründet weder ein Mandatsverhältnis noch verpflichtet sie unsere Sozietät zur Bearbeitung der Angelegenheit.
Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Annahme des Mandats durch einen Rechtsanwalt unserer Sozietät zustande. Die bloße Eingangsbestätigung einer Anfrage, eine automatische Antwort des Kontaktformulars oder eine sonstige Bestätigung des Eingangs von Nachrichten oder Unterlagen stellt keine Mandatsannahme dar.
Bis zur ausdrücklichen schriftlichen Mandatsannahme bitten wir daher insbesondere darum, nicht davon auszugehen, dass wir in einer Angelegenheit tätig werden, Fristen überwachen oder sonstige rechtliche Maßnahmen ergreifen, beispielsweise zur Fristenwahrung o.a.
Bitte beachten Sie ferner, dass die Übermittlung von Nachrichten oder Unterlagen über das Internet mit allgemeinen Risiken verbunden ist. Insbesondere die Übermittlung per Telefax stellt datenschutzrechtliche Unsicherheiten dar. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte Ihre Daten durch die Übertragung per Telefax mitlesen können. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.
Soweit eine Angelegenheit fristgebunden oder besonders eilbedürftig ist, sollte die Kontaktaufnahme nicht ausschließlich über das Kontaktformular oder per E-Mail erfolgen.
1. Keine Mandatsannahme durch Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme mit unserer Sozietät über das auf dieser Internetseite bereitgestellte Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder Telefax stellt für sich allein keine Annahme eines Mandats dar. Dies gilt ausdrücklich auch für die Übermittlung oder das Hochladen von Dokumenten, Schriftsätzen, Bescheiden, Verträgen oder sonstigen Unterlagen und Anhängen.
Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Annahme des Mandats durch einen Rechtsanwalt unserer Sozietät zustande.
Bis zu einer solchen ausdrücklichen Mandatsannahme besteht insbesondere keine Verpflichtung zur anwaltlichen Beratung oder Vertretung in der betreffenden Angelegenheit.
2. Eingangs- und Empfangsbestätigungen sind keine Mandatsannahme
Eine automatisch oder manuell versandte Eingangs-, Empfangs- oder Übermittlungsbestätigung stellt keine Mandatsannahme dar.
Dies gilt insbesondere für automatisch generierte Nachrichten wie:
„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Anfrage erhalten.“
oder
„Ihre Nachricht wurde erfolgreich übermittelt.“
Auch eine Bestätigung des Eingangs von Dokumenten oder Anlagen bedeutet nicht, dass diese bereits durch einen Rechtsanwalt inhaltlich geprüft oder zur Bearbeitung übernommen wurden. Eine Mandatsannahme erfolgt ausschließlich durch eine entsprechende ausdrückliche schriftliche Erklärung eines Rechtsanwalts unserer Sozietät.
3. Technischer Zugang bedeutet keine Kenntnisnahme
Der technische Eingang einer Nachricht oder eines Dokuments auf einem von uns bereitgestellten Kommunikationsweg bedeutet lediglich, dass die Nachricht bzw. das Dokument technisch übermittelt wurde. Aus dem technischen Zugang kann insbesondere nicht darauf geschlossen werden, dass die Nachricht oder das Dokument bereits von einem Rechtsanwalt zur Kenntnis genommen, inhaltlich geprüft oder bearbeitet wurde.
Dies gilt insbesondere für Nachrichten, die außerhalb der üblichen Bürozeiten, an Wochenenden oder Feiertagen eingehen.
4. Keine Gewähr für die Wahrung von Fristen
Die Übermittlung einer Nachricht oder eines Dokuments über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefax stellt keine Gewähr für die Wahrung einer Frist dar.
Insbesondere begründet die erfolgreiche technische Übermittlung keine Gewähr dafür, dass eine Nachricht oder ein Dokument rechtzeitig zur Kenntnis genommen, geprüft oder bearbeitet wird.
Werden uns Unterlagen oder Informationen im Zusammenhang mit einer laufenden oder drohenden Frist übermittelt, darf daher nicht allein aufgrund der Übermittlung davon ausgegangen werden, dass die betreffende Frist gewahrt wird.
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher, gerichtlicher oder sonstiger Fristen verbleibt bis zur ausdrücklichen Mandatsannahme und einer entsprechenden schriftlich ausgesprochenen Übernahme der Angelegenheit beim Absender bzw. der betroffenen Person.
5. Eilbedürftige Angelegenheiten
Bei drohendem Fristablauf oder sonstiger besonderer Eilbedürftigkeit bitten wir insbesondere darum, nicht ausschließlich das Kontaktformular, unsere E-Mail oder unser Telefax zu verwenden.
Insbesondere bei kurzfristig ablaufenden Fristen darf nicht darauf vertraut werden, dass eine über diesen Weg übermittelte Nachricht rechtzeitig von einem Rechtsanwalt zur Kenntnis genommen und bearbeitet wird.
Erforderlichenfalls sind geeignete Maßnahmen zur eigenständigen Fristwahrung zu ergreifen.
6. Prüfung und Annahme eines Mandats
Die Übermittlung einer Anfrage oder von Unterlagen führt nicht dazu, dass unsere Sozietät die betreffende Angelegenheit als Mandat übernommen hat.
Vor einer Mandatsannahme können insbesondere die Prüfung der Zuständigkeit, der bestehenden oder drohenden Fristen, etwaiger Interessenkollisionen, bestehender Tätigkeitsverbote sowie der sonstigen Voraussetzungen für eine Übernahme des Mandats erforderlich sein.
Erst nach ausdrücklicher Annahme durch einen Rechtsanwalt unserer Sozietät ist davon auszugehen, dass ein Mandatsverhältnis tatsächlich begründet wurde.
7. Ablehnung eines Mandats
Sollte ein Mandat nicht übernommen werden können oder sollen, erfolgt die entsprechende Mitteilung nach Maßgabe der hierfür geltenden berufsrechtlichen Verpflichtungen.
Aus dem Umstand, dass eine solche Mitteilung noch nicht erfolgt ist, kann jedoch nicht auf eine Annahme des Mandats oder eine Verpflichtung zur Bearbeitung der Angelegenheit geschlossen werden.
8. Keine anwaltliche Tätigkeit ohne ausdrückliche Mandatsannahme
Bis zur ausdrücklichen Mandatsannahme ist vom Absender davon auszugehen, dass unsere Sozietät keine anwaltliche Tätigkeit in der betreffenden Angelegenheit übernommen hat.
Insbesondere stellt die Übermittlung von Informationen oder Unterlagen über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder Telefax keine Beauftragung zur Beratung, außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung, Fristenkontrolle oder sonstigen anwaltlichen Tätigkeit dar. Bitte beachten Sie daher: Das Absenden des Kontaktformulars und auch die Übermittlung von Anhängen ersetzt nicht die ausdrückliche schriftliche Mandatsannahme durch einen Rechtsanwalt unserer Sozietät.